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je Haus und Etage nur eine Wohnung
EG:
eine Zweizimmerwohnung mit Balkon (59 m²),
zwei Dreizimmerwohnungen jeweils mit einer Terrasse (à 78 m²)
I. OG:
eine Zweizimmerwohnung mit Balkon (72 m²),
eine Dreizimmerwohnung mit Balkon (102 m²),
eine Vierzimmerwohnung mit drei Balkone (135 m²)
II. OG:
eine Zweizimmerwohnung mit Balkon (72 m²), eine Vierzimmerwohnung mit
Balkon (100 m²), eine Fünfzimmerwohnung mit zwei Balkone (132 m²)
DG:
eine Zweizimmerwohnung (58 m²),
eine Dreizimmerwohnung (Maisonette und Dachterrasse, 120 m²),
eine Vierzimmerwohnung (101 m²) |